Allgemeine Verkaufsbedingungen der Geratherm Medical AG, Geratal

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Geratherm Medical AG, Geratal (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Kunde"). Unsere AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren AGB. Der Geltung abweichender allgemeiner Verkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, diese werden von uns schriftlich anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 

§ 2 Vertragsinhalte

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten; sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß INCOTERMS 2020 „FCA, GERATAL“. Diese Preise inkludieren keine Transportkosten, Versicherungen oder sonstige Nebenkosten.

Der Mindestbestellwert beträgt 500 Euro.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Ablauf von einem Monat nach Vertragsabschluss angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) 30 Tage nach Rechnungseingang fällig. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, können wir Vorauskasse aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen vom Zugang der ersten Mahnung an, zu berechnen.

Wir sind jedoch auch berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dieser Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.

Soweit nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist oder wird (z.B. durch Insolvenzantrag), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – unter Umständen nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag berechtigt, § 321 BGB. Sofern ein Vertrag über die Herstellung einer unvertretbaren Sache geschlossen wurde, können wir den Rücktritt sofort erklären. Unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung.
 

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist grundsätzlich ca. zwölf (12) Wochen ab Vertragsschluss.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferern ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunde erforderlich.

Die Rechte des Kunden gemäß § 5, 6 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
 

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

Der Kunde darf die Entgegennahme der Ware wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
 

§ 6 Gewährleistung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen übernehmen wir keine Haftung. Keine Mängel sind natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Betriebsweise, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel sowie die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Es gilt § 377 HGB.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung zunächst Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangen, es sei denn, die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) ist für den Kunden unbedingt erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt der Kunde. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als berechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten teilweise ersetzen.

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunde zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
 

§ 7 Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
 

§ 8 Missbräuchliche Verwendung

Werden von uns Waren für den Kunden angefertigt oder an den Kunden geliefert, so liegen diesen Waren die vom Besteller genannten technischen Spezifikationen unter Berücksichtigung der vom Besteller genannten Nutzungsbedingungen zugrunde. Dem Besteller ist bekannt, dass ein Einsatz der Ware außerhalb der technischen Serienspezifikation oder außerhalb der im Einzelfall vereinbarten Spezifikation bedenklich ist und zu Personen- und Sachschäden führen kann. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch von uns gelieferte und nicht für den von uns benannten Zweck eingesetzte Waren verursacht werden.
 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
     
  2. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
     
  3. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
     
  4. (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
     

§ 10 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 

§ 11 Datenschutz

Wir werden im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) wahren, insbesondere im Rahmen einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO (nachfolgend „Verarbeitung“).

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns verarbeitet, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung und die Beendigung unseres Vertrages erforderlich ist. Eine weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder Sie eingewilligt haben.

Ihnen ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung unseres Vertrages die Verarbeitung u. a. von dessen Name, Unternehmenseigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.

Wir sind berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen auf Ihrer Seite zu prüfen.

Wir sind weiterhin berechtigt, Ihre Daten an Dritte zu vermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung eines Vertrages (z. B. für Versand, Rechnungstellung oder Kundenbetreuung) oder einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO erforderlich ist. Wir werden diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung zur Verarbeitung an Dritte (z. B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.

Wir werden Ihnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen (Art. 15 DSGVO). Sie erhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung (Art. 16  DSGVO),  Löschung  (Art.  17  DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Übermittlung Ihrer Daten an einen Dritten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen. Außerdem steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden und diese AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Geratal, Deutschland.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

 

Die AGB der Geratherm Medical AG finden Sie zusätzlich hier zum Download.

Geratherm Medical AG, Geratal – Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 03/2023